Microsoft Office 2016 Home and Business DE (Win) (ESD)
Microsoft Office 2016 Home and Business - Produktbeschreibung Mit Microsoft Office Home and Business 2016 verfügdie perfekte Grundlage um sämtliche Büroarbeiten schnell und professionell zu erledigen. Sie erhalten die beliebten Office Anwendungen Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook in der neusten Version. Egal ob Sie Serienbriefe erstellen, Präsentationen entwerfen, Emails verwalten oder Termine im Blick behalten wollen, Office 2016 Home and Business wird Sie dabei effizient unterstützen. Im Zentrum von Office Home and Business 2016 steht dabei die Vernetzung der Anwender mittels Cloud Service. Dateien können von überall abgerufen, bearbeitet und geteilt werden. Die Office Anwendungen selbst sind darauf abgestimmt Sie bei der täglichen Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Dies geschieht zum Beispiel durch effizientere Bearbeitungsmöglichkeiten und durch eine ausgefeilte Hilfefunktion. Auf den ersten Blick haben sich die einzelnen Programme zwar wenig verändert, dennoch sind einige neue Funktionen hinzugefügt worden. Neue Features in Office Home & Business 2016 Mit der Cloud vernetzen Sie sich mit anderen Nutzern, können gemeinsam auf Dateien zugreifen und sind räumlich flexibel. Office Online synchronisiert sich mit dem OneDrive-Konto, so können Sie von überall Ihre Fotos, Dokumente und andere Dateien einsehen und bearbeiten. Die Echtzeit-Vernetzung ermöglicht gleichzeitiges bearbeiten von Dokumenten. Mit den neuen Vorlagen von Word und Excel sowie den neuen PowerPoint-Vorlagen im Breitbildformat können Sie Ideen noch ansprechender präsentieren. In Excel mit nur einem Klick Trendberechnungen und Zeitreihenanalysen anstoßen. „Clutter“ sorgt dafür, dass Ihr Outlook Postfach immer aufgeräumt ist. Der „Tell Me“ Such-Assistent hilft Ihnen Funktionen innerhalb der Programme schneller zu finden. Die einzelnen Programme sind lernfähig und analysieren Ihre Arbeitsweise anhand von regelmäßig wiederkehrenden Mustern. „Insights“ ist mit der Microsoft Suchmaschine Bing verknüpft und bietet die Möglichkeit Kontext-Informationen (z.B. Fotos, Wikipedia-Einträge) direkt aus der Office-Anwendung heraus zu suchen. Augenschonendes Arbeiten ermöglichen die neuen, dunkleren Bildschirmhintergründe im „Black Theme“. Arbeiten in der Cloud OneDrive Ein Schwerpunkt von Microsoft Office Home and Business 2016 liegt auf der Nutzung des Cloud Services OneDrive. Ihnen stehen 5 GB Speicherplatz zur Verfügung, die Sie nach Belieben mit Fotos, Dokumenten, Musik und anderen Dateien füllen können. Durch den vereinfachten Zugriff auf Ihre Daten, können sie diese von nahezu überall öffnen und bearbeiten. Das macht Sie mobil und flexibel. Außerdem können Sie über die Cloud Inhalte für Freunden und Kollegen freigeben. Dies ermöglicht ein gemeinsames Arbeiten an Projekten. Durch die Echtzeit-Vernetzung können Sie dabei genau verfolgen, was gerade an welchem Dokument verändert wird.   Rechtliches: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

19,90 €*
Microsoft Office 2019 Home & Business Mac
Microsoft Office 2019 Standard - MACDas neue Microsoft Office Standard 2019 ist für hohe Ansprüche gedacht.  Es erfüllt alle Anforderungen, welche an eine Bürosoftware gestellt werden. Egal ob Sie Serienbriefe, Etiketten, oder Geschäftszahlen in Tabellen erstellen wollen, oder Präsentationen erstellen möchten.  Verlieren Sie nie wieder die Übersicht über Ihre Daten. Mithilfe von Microsoft Office Standard 2019 sind sie jeder Aufgabe gewachsen und schaffen es die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Lassen sie sich von diesem neuen Office Produkt begeistern! Office Word 2019Textverarbeitung: Geben Sie Dokumente frei und bearbeiten Sie diese in Echtzeit mit anderen Kollegen.  Mit der Funktion „Intelligente Suche“ suchen Sie Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Eine Einfachheit, welche seines gleichen sucht.  Office Excel 2019Tabellenkalkulation: Mithilfe der sechs neuen Diagrammtypen wird die Visualisierung von komplexen Daten sehr stark vereinfacht. Durch die Kunktion "Empfohlene Diagramme" wird Ihnen ermöglicht, Daten noch komfortabler zu präsentieren. Die Prognosefunktion ermöglicht einen Blick auf zukünftige Entwicklungen. Office PowerPoint 2019Präsentationen: Mithilfe der zahlreichen Neuerungen wird die Ausrichtung von Objekten und der Farbauswahl erleichtert. Die verbesserte Konfliktlösung vereinfacht das Beheben von Problemen, welche bei der gemeinsamen Bearbeitung autreten und entstehen können. Office OneNote 2019Notizen: Zeichnen, radieren und schreiben ohne jegliche Probleme. OneNote konvertiert handgeschriebenes in gedruckten Text. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr um unsaubere Schriften zu machen. Mit dem neuen Tool "An OneNote senden" lassen sich Dokumente fanze einfach in Ihre Notizbücher einfügen. Office Outlook 2019E-Mail-, Kontakt- und Aufgabenverwaltung: Verwalten sie ihre E-Mails, Kalender, Kontakte und Aufgaben mit einer nie zuvor dagewesenen Einfachheit. Das neue Outlook unterstützt Pushbenachrichtigungen, sodass Sie stetig auf dem neusten Stand ihres Posteingangs sind. Durch die verbesserte Unterhaltungsansicht wird Ihr Posteingang automatisch anhand von Diskussionsthemen organisiert, wodurch Sie nie wieder nach verwandten Nachrichten suchen müssen.Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

12,23 €*
Microsoft Office 2019 Home & Business Mac (DE) (ESD)
Microsoft Office 2019 Standard - MACDas neue Microsoft Office Standard 2019 ist für hohe Ansprüche gedacht.  Es erfüllt alle Anforderungen, welche an eine Bürosoftware gestellt werden. Egal ob Sie Serienbriefe, Etiketten, oder Geschäftszahlen in Tabellen erstellen wollen, oder Präsentationen erstellen möchten.  Verlieren Sie nie wieder die Übersicht über Ihre Daten. Mithilfe von Microsoft Office Standard 2019 sind sie jeder Aufgabe gewachsen und schaffen es die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Lassen sie sich von diesem neuen Office Produkt begeistern! Office Word 2019Textverarbeitung: Geben Sie Dokumente frei und bearbeiten Sie diese in Echtzeit mit anderen Kollegen.  Mit der Funktion „Intelligente Suche“ suchen Sie Informationen im Web, ohne Word verlassen zu müssen. Eine Einfachheit, welche seines gleichen sucht.  Office Excel 2019Tabellenkalkulation: Mithilfe der sechs neuen Diagrammtypen wird die Visualisierung von komplexen Daten sehr stark vereinfacht. Durch die Kunktion "Empfohlene Diagramme" wird Ihnen ermöglicht, Daten noch komfortabler zu präsentieren. Die Prognosefunktion ermöglicht einen Blick auf zukünftige Entwicklungen. Office PowerPoint 2019Präsentationen: Mithilfe der zahlreichen Neuerungen wird die Ausrichtung von Objekten und der Farbauswahl erleichtert. Die verbesserte Konfliktlösung vereinfacht das Beheben von Problemen, welche bei der gemeinsamen Bearbeitung autreten und entstehen können. Office OneNote 2019Notizen: Zeichnen, radieren und schreiben ohne jegliche Probleme. OneNote konvertiert handgeschriebenes in gedruckten Text. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr um unsaubere Schriften zu machen. Mit dem neuen Tool "An OneNote senden" lassen sich Dokumente fanze einfach in Ihre Notizbücher einfügen. Office Outlook 2019E-Mail-, Kontakt- und Aufgabenverwaltung: Verwalten sie ihre E-Mails, Kalender, Kontakte und Aufgaben mit einer nie zuvor dagewesenen Einfachheit. Das neue Outlook unterstützt Pushbenachrichtigungen, sodass Sie stetig auf dem neusten Stand ihres Posteingangs sind. Durch die verbesserte Unterhaltungsansicht wird Ihr Posteingang automatisch anhand von Diskussionsthemen organisiert, wodurch Sie nie wieder nach verwandten Nachrichten suchen müssen.Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Grundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

39,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business DE ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business DE Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR WINDOWS: Windows 10 ist Voraussetzung – KEIN TABLETT/ARM-SYSTEMFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and BusinessProzessor: PC: 1,1 GHz Dual-CoreBetriebssysteme: Windows 10, Windows 11GPU: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher.Arbeitsspeicher: mindestens 4GB RAMFestplattenspeicher: mindestens 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirm: mindestens 1024 * 768 Pixel(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

239,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC
Microsoft Office 2021 Home & Business MACSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

75,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ESD Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

69,50 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business PCMAC ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business PCMAC, ESD Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR WINDOWS: Windows 10 ist Voraussetzung – KEIN TABLETT/ARM-SYSTEMFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and BusinessProzessor: PC: 1,1 GHz Dual-CoreBetriebssysteme: Windows 10, Windows 11GPU: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher.Arbeitsspeicher: mindestens 4GB RAMFestplattenspeicher: mindestens 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirm: mindestens 1024 * 768 Pixel(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

198,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business PCMAC, ESD
Microsoft Office 2021 Home & Business PCMAC ESDSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR WINDOWS: Windows 10 ist Voraussetzung – KEIN TABLETT/ARM-SYSTEMFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and BusinessProzessor: PC: 1,1 GHz Dual-CoreBetriebssysteme: Windows 10, Windows 11GPU: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher.Arbeitsspeicher: mindestens 4GB RAMFestplattenspeicher: mindestens 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirm: mindestens 1024 * 768 Pixel(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

189,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, ESD ( MAC )
Microsoft Office 2021 Home & Business, ESD-MACSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

49,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

47,85 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC ( ESD )Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

48,50 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC ESD Version
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC ESD VersionSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

69,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC ESD-Version
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC ESD ( Version )Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

189,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, PCMAC
Microsoft Office 2021 Home & Business, PCMACSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR WINDOWS: Windows 10 ist Voraussetzung – KEIN TABLETT/ARM-SYSTEMFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and BusinessProzessor: PC: 1,1 GHz Dual-CoreBetriebssysteme: Windows 10, Windows 11GPU: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher.Arbeitsspeicher: mindestens 4GB RAMFestplattenspeicher: mindestens 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirm: mindestens 1024 * 768 Pixel(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

198,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, PCMAC ESD
Microsoft Office 2021 Home & Business, PCMAC, ESDSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR WINDOWS: Windows 10 ist Voraussetzung – KEIN TABLETT/ARM-SYSTEMFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and BusinessProzessor: PC: 1,1 GHz Dual-CoreBetriebssysteme: Windows 10, Windows 11GPU: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher.Arbeitsspeicher: mindestens 4GB RAMFestplattenspeicher: mindestens 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirm: mindestens 1024 * 768 Pixel(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

198,00 €*
Microsoft 2021 Office Professional ESD
Microsoft 2021 Office Professional ESD   Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:  Microsoft Word 2021  Microsoft Outlook 2021  Microsoft Powerpoint 2021  Microsoft Excel 2021  Microsoft Publisher 2021  Microsoft Access 2021  Microsoft Teams 2021 Office Anwendungen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.    weitere Hinweise Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.  

26,90 €*
Microsoft Of­fice 365 Single, 5 Geräte, 1 Jahr, Download
   Microsoft 365 Single, 1 Nutzer, 1 Jahr, 5 Geräte (Win, Mac, Android, iOS) Of­fice Download(Ehemals Office 365 Personal)Sprache: Deutsch (multilingual)Plattform: Windows, Mac, Android, iOS Anzahl Lizenzen: 1 Benutzer, 1 Jahr-Nicht für kommerzielle Nutzung-Medium: Download -ohne Vertragsbindung / keine automatische VerlängerungMicrosoft 365 Single ist ein praktisches Abonnement  für eine Person Enthält Premium Produktivitäts-Apps, 1 TB Cloud Speicher, erweiterte Sicherheit für alle Geräte und technischen Support von Microsoft selbst. Microsoft 365 bietet, was Sie zur Organisation Ihres Lebens benötigen. Zu Hause oder unterwegs sind Sie mit den neuesten  Office-Apps und Funktionen auf jedem Gerät immer  auf dem Laufenden.Mit 1 TB Cloud-Speicher haben Sie viel Platz für  wichtige Fotos,  die Sie mit Familie und Freunden teilen können.Microsoft 365 hilft Ihnen dabei, Ihren Tag in  Gleichgewicht zu bringen,  sodass Sie Ihre Zeit und Energie auf die Dingefokussieren können,  die am wichtigsten sind. Erwecken Sie Ihre Ideen  zum Leben.Softwarepaket-Komponenten:Microsoft Excel, Microsoft Outlook, Microsoft Powerpoint, Microsoft Word, Microsoft Publisher (nur PC), Microsoft Access (nur PC), Microsoft OneDriveAnzahl der Installationen: 5-Nicht für Kommerzielle Nutzung-Geeignet für:Windows 10,Windows 8,Windows 7,Mac OS 10.14 Mojave,Mac OS 10.15 Catalina,Mac OS 11.0 Big Sur,Android (7.0 and higher),iOS (13.0 and higher)

56,90 €*
Microsoft Office 2010 Standard (DE), ESD
ProdukttypOffice-PaketAllgemeinesSerieMicrosoft Office 2010VersionVollversionPlattformenWindows Server, WindowsSpracheDeutschLizenzinformationAnzahl Geräte1Anzahl User1LizenzartEinzelplatzminimale Systemanforderungenminimale BetriebssystemeMicrosoft Windows XP, Microsoft Windows Vista, Microsoft Windows Server 2003, Microsoft Windows Server 2008, Microsoft Windows 7minimale Prozessoren32-Bit, 64-Bitminimaler Arbeitsspeicher256 MBminimaler Festplattenspeicher3 GB

25,90 €*
Microsoft Office 2016 Professional ESD
Office 2016 Professional, ESD Das Professional-Paket enthält alle wichtigen Office-Programme plus Outlook, Publisher und Access: Textverarbeitung mit Microsoft Word 2016Tabellenkalkulation mit Microsoft Excel 2016Professionelle Präsentationen erstellen mit Microsoft PowerPoint 2016 Digitales Notizbuch führen mit Microsoft OneNote 2016 Dateien online speichern und mit anderen teilen mit Microsoft OneDrive (nach Anmeldung) E-Mails, Kontakte, Termine und Aufgaben verwalten mit Outlook 2016 Professionelle Print-Dokumente erstellen mit Publisher 2016 Mittlere und größere Datenbanken verwalten mit Access 2016Rechtliches: Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.

4,69 €*
Microsoft Office 2016 Professional, ESD
Office 2016 Professional Das Professional-Paket enthält alle wichtigen Office-Programme plus Outlook, Publisher und Access: Textverarbeitung mit Microsoft Word 2016Tabellenkalkulation mit Microsoft Excel 2016Professionelle Präsentationen erstellen mit Microsoft PowerPoint 2016 Digitales Notizbuch führen mit Microsoft OneNote 2016 Dateien online speichern und mit anderen teilen mit Microsoft OneDrive (nach Anmeldung) E-Mails, Kontakte, Termine und Aufgaben verwalten mit Outlook 2016 Professionelle Print-Dokumente erstellen mit Publisher 2016 Mittlere und größere Datenbanken verwalten mit Access 2016Rechtliches: Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx) Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/

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Microsoft Office 2016 Professional, ESD
Microsoft Office 2016 Professional, ESD Das Professional-Paket enthält alle wichtigen Office-Programme plus Outlook, Publisher und Access: Textverarbeitung mit Microsoft Word 2016Tabellenkalkulation mit Microsoft Excel 2016Professionelle Präsentationen erstellen mit Microsoft PowerPoint 2016 Digitales Notizbuch führen mit Microsoft OneNote 2016 Dateien online speichern und mit anderen teilen mit Microsoft OneDrive (nach Anmeldung) E-Mails, Kontakte, Termine und Aufgaben verwalten mit Outlook 2016 Professionelle Print-Dokumente erstellen mit Publisher 2016 Mittlere und größere Datenbanken verwalten mit Access 2016Rechtliches: Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.

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Microsoft Office 2016 Professional, ESD-Download
Microsoft Office 2016 Professional, ESD-Download Das Professional-Paket enthält alle wichtigen Office-Programme plus Outlook, Publisher und Access: Textverarbeitung mit Microsoft Word 2016Tabellenkalkulation mit Microsoft Excel 2016Professionelle Präsentationen erstellen mit Microsoft PowerPoint 2016 Digitales Notizbuch führen mit Microsoft OneNote 2016 Dateien online speichern und mit anderen teilen mit Microsoft OneDrive (nach Anmeldung) E-Mails, Kontakte, Termine und Aufgaben verwalten mit Outlook 2016 Professionelle Print-Dokumente erstellen mit Publisher 2016 Mittlere und größere Datenbanken verwalten mit Access 2016Rechtliches: Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.

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Microsoft Office 2019 Home & Business
Office Home and Business 2019, ESDMicrosoft Office 2019 Home and Business ist als digitales Büro die perfekte Lösung für Ihren privaten Gebrauch, Ihr Home Office und/ oder Ihr Unternehmen. Sie erhalten alle Office-Apps in ihrer neuesten Version. Auf die nötige Leistungsstärke bei digitalen Arbeiten aller Art können Sie sich also verlassen, wenn Sie bei uns Microsoft Office 2019 Home and Business online kaufen.Office Home and Business 2019 enthält:Word Erstellen professioneller Textdokumente im Handumdrehen.Excel Intelligente Tabellenkalkulation für die Verwaltung von Informationen.PowerPoint Erstellen dynamischer Präsentationen für eine eindrucksvolle Informationsdarbietung.OneNote Das digitale Notizbuch für eine überschaubare und gründliche DatenaufnahmeOutlook Hier wird Kommunikation leicht gemacht. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. 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Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx) Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/) Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz von Microsoft. Die von uns angebotene „Ware“ . Es handelt sich um Aktivierungsschlüssel, welche ursprünglich von den jeweiligen Inhabern an einen Ersterwerber ausgeliefert worden sind. Deren Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt.

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Microsoft Office 2019 Professional , ESD
Microsoft Office 2019 Professional,  ESD (multilingual), (PC)- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

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Microsoft Office 2019 Professional ESD-Download
Microsoft Office 2019 Professional,  ESD , (PC)- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

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Microsoft Office 2019 Professional, ESD Version
Microsoft Office 2019 Professional,  ESD Version- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

7,98 €*
Microsoft Office 2019 Standard, ESD
Microsoft Office 2019 Standard, ESDDiese Version ist ausschließlich fpr folgende Versionen bestimmt:Hinweis: Office 2019 ist nur mit Windows 10 oder Windows Server 2019 kompatibelOffice 2019 Standard enthält: Excel, OneDrive Desktop, OneNote 2016, Outlook, PowerPoint, Publisher, WordOffice 2019 Standard ist für hohe Ansprüche gedacht. Die Office Suite erfüllt alle Anforderungen, welche an eine Bürosoftware gestellt werden. Egal ob Sie Serienbriefe, Etiketten, oder Geschäftszahlen in Tabellen erstellen wollen, oder Präsentationen erstellen möchten. Verlieren Sie nie wieder die Übersicht über Ihre Daten.Features:    Enthält alle erhältlichen Programme der Office 2019 Reihe    Noch übersichtlichere Oberfläche und Navigation    Neue Excel-Funktionen und Anschlüsse    Gemeinsam an Dokumenten arbeiten und Dateien teilen    Text-To-Speech Funktion in Word    Einfügen und Verwalten von Icons, SVG und 3D-Modellen in PowerPointWordErschaffen und teilen Sie professionell aussehende Dokumente mit hochmodernen Werkzeugen zur Bearbeitung, Überprüfung und Freigabe. Die neue Design-Registerkarte bietet schnellen Zugang zu Features. Des Weiteren liefert das intelligente Nachschlagen relevante Informationen aus dem Internet direkt in Word.ExcelAnalysieren und visualisieren Sie Ihre Daten auf neue, intuitive Weise mit einer neuen Benutzeroberfläche sowie mit Ihren bevorzugten Tastenkombinationen. Nutzen Sie die Möglichkeiten wie Datenschnitte, Analyse-Funktionen und den Formel-Generator. So sparen Sie Zeit und können sich ganz auf das Ergebnis konzentrieren. Word erhält nun ein "Dark Theme", zudem bekommt das Schreibprogramm eine Text-to-speech-Funktion.OutlookVerwalten Sie mühelos Ihre E-Mails, Ihren Termine, Ihre Kontakte und Ihre Aufgaben. Dank der Unterstützung von pushbasierten E-Mails ist Ihr Posteingang immer auf dem neuesten Stand. Außerdem gruppiert die Unterhaltungsansicht zusammengehörende Nachrichten, und mehrere Kalender können auf einem Blick zur Planung angezeigt werden.PowerPointErstellen Sie Inhalte, arbeiten Sie mit anderen zusammen und präsentieren Sie Ihre Ideen effektiv mit neuen Folienübergängen und verbesserten Animationen. Mithilfe der Kommentar-Funktion neben Ihren Folien, können Sie Feedback in Ihren Präsentationen einarbeiten.OneNoteMit OneNote haben Sie ein eigenes digitales Notizbuch mit dem Sie Ideen, Notizen, Fotos, Webseiten und sogar Audio und Video festhalten können. Haben Sie Ihre Notizen immer dabei, ob zu Hause, im Büro oder unterwegs, Sie haben immer alles griffbereit und können es freigeben und mit anderen zusammenarbeiten.PublisherErstellen Sie mühelos beliebig viele Publikationen in professioneller Qualität, individualisieren Sie diese und geben Sie sie frei. Fügen Sie Bilder einfach per Drag & Drop oder fügen Sie Bilder direkt aus Ihren Online-Alben hinzu. Verwenden Sie Spezialeffekte, um Ihre Publikationen hervorzuheben.Systemanforderung:Betriebssystem: Windows 10 (32/64Bit) - Windows Server 2019 oder höher Computer Prozessor: x86/x64-Prozessor mit mindestens 1 GHz und SSE2-Befehlssatz Arbeitsspeicher (RAM): 1 GB RAM für 32-Bit-Version - 2 GB RAM für 64-Bit-VersionFür die Multitouch-Funktionen ist ein Gerät mit Touchscreen erforderlich. Alle Funktionen können über die Tastatur, die Maus oder ein anderes standardmäßiges oder verfügbares Eingabegerät genutzt werden. Die Touchfunktionen sind für die Verwendung mit Windows 10 optimiert. Die Produktfunktionalität und die Grafikleistung können je nach Systemkonfiguration unterschiedlich ausfallen. Für bestimmte Funktionen ist ggf. zusätzliche oder erweiterte Hardware bzw. eine Serververbindung erforderlich. Die Funktionen zur Verwaltung von Clouddateien erfordern OneDrive, OneDrive for Business oder SharePoint. Um die Anruf- und Besprechungsfunktionen von Skype for Business im vollen Umfang zu nutzen, sind eine standardmäßige Laptopkamera oder USB 2.0-Videokamera, ein Mikrofon und ein Audioausgabegerät erforderlich. Dieser Produktschlüssel ist für eine Aktivierung vorgesehen.Rechtliches: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.

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Microsoft Office 2019, Professional, ESD
Microsoft Office 2019, Professional, ESD- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

3,35 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC-VersionSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

49,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business ESD
Microsoft Office 2021 Home & Business, MAC-VersionSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and Business

49,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ESD Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für  1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    Outlook

59,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ( ESD )Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    Outlook

49,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ( ESD ) Download
Microsoft Office 2021 Home & Business MAC, ESD DownloadSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für  1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    Outlook

45,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business PC/MAC, ESD
Microsoft Office 2021 Home & Business PC/MAC, ESD Sie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 PC oder 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookFÜR WINDOWS: Windows 10 ist Voraussetzung – KEIN TABLETT/ARM-SYSTEMFÜR MAC: MacOS (Mojave) ist Voraussetzung – KEIN IPHONE/IPADMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    OutlookSystemvoraussetzung für Microsoft Office 2021 Home and BusinessProzessor: PC: 1,1 GHz Dual-CoreBetriebssysteme: Windows 10, Windows 11GPU: DirectX 9, WDDM 2.0 oder höher.Arbeitsspeicher: mindestens 4GB RAMFestplattenspeicher: mindestens 4 GB verfügbarer SpeicherplatzBildschirm: mindestens 1024 * 768 Pixel(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller)

209,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business PCMAC, ESD
Microsoft Office Home & Business 2021, ESD PCMAC ist eine vollständig integrierte Lösung für kleinere Unternehmen. Die Office-Anwendungen mit neuesten KI-Werkzeugen (künstliche Intelligenz) sorgen für optimale Produktivität. Man kann ein Dokument auf dem Laptop verfassen und später auf dem Smartphone prüfen, mit Kollegen teilen und die Änderungen in Echtzeit verfolgen. Dank E-Mails, freigegebenen Kalendern und Aufgabenlisten in Outlook hat man das Team und die Termine im Blick und steigert die Effizienz.

209,50 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, ESD Multi Language
Microsoft Office Home & Business 2021 ist eine vollständig integrierte Lösung für kleinere Unternehmen. Die Office-Anwendungen mit neuesten KI-Werkzeugen (künstliche Intelligenz) sorgen für optimale Produktivität. Man kann ein Dokument auf dem Laptop verfassen und später auf dem Smartphone prüfen, mit Kollegen teilen und die Änderungen in Echtzeit verfolgen. Dank E-Mails, freigegebenen Kalendern und Aufgabenlisten in Outlook hat man das Team und die Termine im Blick und steigert die Effizienz.

219,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, für PC oder MAC
Microsoft Office 2021 Home & Business, für PC oder MACMicrosoft Office Home & Business 2021 ist eine vollständig integrierte Lösung für kleinere Unternehmen. Die Office-Anwendungen mit neuesten KI-Werkzeugen (künstliche Intelligenz) sorgen für optimale Produktivität. Man kann ein Dokument auf dem Laptop verfassen und später auf dem Smartphone prüfen, mit Kollegen teilen und die Änderungen in Echtzeit verfolgen. Dank E-Mails, freigegebenen Kalendern und Aufgabenlisten in Outlook hat man das Team und die Termine im Blick und steigert die Effizienz.

219,00 €*
Microsoft Office 2021 Home & Business, für PC oder MAC ( ESD )
Microsoft Office 2021 Home & Business, für PC oder MAC, ESDMicrosoft Office Home & Business 2021 ist eine vollständig integrierte Lösung für kleinere Unternehmen. Die Office-Anwendungen mit neuesten KI-Werkzeugen (künstliche Intelligenz) sorgen für optimale Produktivität. Man kann ein Dokument auf dem Laptop verfassen und später auf dem Smartphone prüfen, mit Kollegen teilen und die Änderungen in Echtzeit verfolgen. Dank E-Mails, freigegebenen Kalendern und Aufgabenlisten in Outlook hat man das Team und die Termine im Blick und steigert die Effizienz.

209,90 €*
Microsoft Office 2021 Home & Student, ESD MAC - Version
Microsoft Office 2021 Home & Student, ESD  MAC -VersionIdeal für Privathaushalte, Schüler und Studenten.Installieren Sie Office auf 1 MACBrandneuen Versionen der bewährten Office-Anwendungen von Word, Excel, PowerPoint, und OneNoteGreifen Sie überall ganz bequem auf Ihre Office-Dateien zu, die in Ihrem 15 GB großen Cloudspeicher auf OneDrive gespeichert sindAktivierung – Wechseln Sie zu Office.com/setup und melden Sie sich mit Ihrem Microsoft-Konto an oder erstellen Sie ein neues Konto (speichern Sie Ihre Anmeldedaten). Geben Sie Ihren Produktschlüssel ein und folgen Sie den Anweisungen. Klicken Sie auf „InstallierenHighlightsLeseansicht: Das neue Word bietet Ihnen eine überarbeitete, klare Ansicht, sodass Sie Dokumente noch leichter direkt auf dem Bildschirm lesen können.Echtzeitlayout: Der Text in Word und PowerPoint wird sofort neu angeordnet, wenn Sie Fotos, Videos oder Formen in Ihrem Dokument verschieben.PDF-Rückkonvertierung: Übernehmen Sie einfach die Inhalte aus einer PDF-Datei in eine Word-Datei, einschließlich Layoutelementen und Formatierungen. Mit dem neuen Word könen Sie PDFs direkt öffnen und die enthaltenen Texte, Listen und Tabellen wie ganz normale Word-Inhalte weiter bearbeiten.Flash Fill: Excel lernt Ihre Muster und erkennt diese wieder. Ganz ohne Formeln oder Makros lassen sich so die restlichen Daten komfortabel vervollständigen.Intelligente Führungslinien: Lassen Sie sich in Echtzeit in PowerPoint anzeigen, wie Ihre Grafiken angeordnet werden, und positionieren Sie Objekte intuitiv an der richtigen Stelle. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)  ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch  einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx) Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/) Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz von Microsoft. Die von uns angebotene „Ware“ . Es handelt sich um Aktivierungsschlüssel, welche ursprünglich von den jeweiligen Inhabern an einen Ersterwerber ausgeliefert worden sind. Deren Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt.

59,90 €*
Microsoft Office 2021 Professional ESD - ML
Office 2021 Professional, ESD ML   Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:  Microsoft Word 2021  Microsoft Outlook 2021  Microsoft Powerpoint 2021  Microsoft Excel 2021  Microsoft Publisher 2021  Microsoft Access 2021  Microsoft Teams 2021 Office Anwendungen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.    weitere Hinweise Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.  

39,90 €*
Microsoft Office Home & Business 2021 Software für Mac
Microsoft Office Home & Business 2021 Software für MacSie erhalten einen Produktschlüssel für die deutsche Vollversion von Microsoft Office 2021 Home Business für 1 MAC mit der Sie Ihre Version zu einer vollwertigen Vollversion aktivieren können. Downloadmöglichkeit von Microsoft-Servern wird bereit gestellt.Beeinhaltet die 2021 Mac-Version von:Word, Excel, PowerPoint, OutlookMit dem Office Paket 2021 von Microsoft erhalten Sie das Textverarbeitungsprogramm Word, zum Erstellen von Texten, Briefen, Büchern oder einfach Notizen. Word bietet Ihnen etliche Schriftarten, -Farben, Vorlagen und mehr. Das hilft Ihnen dabei Zeit zu sparen und macht den Anfang leichter. Sie haben im Handumdrehen einen Text geschrieben und per Vorlage in einem schicken Design abgespeichert. Mit nur wenigen Handgriffen ist der Text dann auch individualisiert. Sie könnten auch Produktbeschreibungen verfassen und diese anschließend mit Excel dem passenden Produkt zuweisen und übersichtlich in einer Tabelle darstellen. In dieser Tabelle könnten Sie mit Excel die Preise, Artikelnummern, Bestand und mehr erfassen. Auch Verkaufszahlen könnten Sie darstellen und in einem Diagramm wiedergeben, welches wiederum in PowerPoint in einer Präsentation zum Tragen kommen könnte. PowerPoint ist das optimale Werkzeug um interessante Präsentationen zu erstellen. Ihnen stehen eine Vielzahl an Effekten, Übergängen und Designs zur Verfügung mit welchen Sie auch die Aufmerksamkeit der letzten Reihe für sich gewinnen. Um Informationen, Bildmaterial usw. zusammenzutragen eignet sich am besten OneNote. Dieses raffinierte Programm hat keine Probleme damit verschiedenste Formate wie Tabellen, Bilder, Links, Texte, Diagramme und mehr zu speichern. Eines der besten Programme ist Outlook. Das Email und Organizer Programm verwaltet für Sie all Ihre Email Postfächer, Kalender, Kontakte und Aufgaben. So können Sie bspw. Ihren privaten und geschäftlichen Kalender übereinanderlegen, um Termine abzustimmen. Zur Beantwortung Ihrer Emails lassen sich verschiedene Signaturen hinterlegen und Postfächern zuordnen, Sie können Autotexte und Textbausteine für wiederkehrende Textelemente verwenden. Das spart enorm viel Zeit! Lieferumfang:Microsoft Office 2021 Home & Business umfasst die Programme:    Word    Excel    PowerPoint    OneNote    Outlook

45,90 €*
Microsoft Office Professional 2021 ESD
Microsoft Office Professional 2021 ESD   Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:  Microsoft Word 2021  Microsoft Outlook 2021  Microsoft Powerpoint 2021  Microsoft Excel 2021  Microsoft Publisher 2021  Microsoft Access 2021  Microsoft Teams 2021 Office Anwendungen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.    weitere Hinweise Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.  

69,90 €*
Microsoft Office Professional 2019 , ( ESD )
Microsoft Office Professional 2019 , ( ESD )- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

4,58 €*
Microsoft Office Professional 2019 , ESD
Microsoft Office Professional 2019 , ESD- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

4,99 €*
Microsoft Office Professional 2019 , ESD ( Download )
Microsoft Office Professional 2019 , ESD- 1 PC Microsoft Office Professional 2019- Enthält Microsoft Excel- Microsoft Outlook,- Microsoft PowerPoint- Microsoft Word- Microsoft Access- Microsoft Publisher- Microsoft OneNote-Microsoft InfoPath- Microsoft Sync- Microsoft Skype for BusinessGrundsätzlich gilt:Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardwaregebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass dieWeiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffendeProgrammexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchtenSoftware-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedankendes Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigenUrteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerungeinzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

4,58 €*
Microsoft Office Professional 2021 Multi-Language, ESD
Microsoft Office Professional 2021 Multi-Language, ESD   Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:  Microsoft Word 2021  Microsoft Outlook 2021  Microsoft Powerpoint 2021  Microsoft Excel 2021  Microsoft Publisher 2021  Microsoft Access 2021  Microsoft Teams 2021 Office Anwendungen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.    weitere Hinweise Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.  

26,90 €*
Microsoft Office Professional 2021, ESD
Microsoft Office Professional 2021, ESD   Folgende Einzelanwendungen sind im Office 2021 Professional enthalten:  Microsoft Word 2021  Microsoft Outlook 2021  Microsoft Powerpoint 2021  Microsoft Excel 2021  Microsoft Publisher 2021  Microsoft Access 2021  Microsoft Teams 2021 Office Anwendungen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint, Outlook, Publisher, Access, Teams und Skype Business. Grundsätzlich gilt: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Es handelt sich hierbei um keine Microsoft-Lizenz, sondern um einen Produktschlüssel, welcher aus einer Volumenlizenz stammt.  Alle aufgeführten Firmen-, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung von Produkten und Leistungen.    weitere Hinweise Sie kaufen hier einen Produktschlüssel, keine Lizenz. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Produktschlüssel (Product Key) zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( Microsoft ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (Microsoft ) Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter Microsoft. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen. Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM (Original Equipment Manufactur) gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren. Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. OEM-Versionen bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weitergeben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und dass Sie keinen Support durch Microsoft erhalten. Die verwendeten Namen, Begriffe und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte der erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.  

26,90 €*
Microsoft Project 2016 Professional
Project Standard 2016 gibt Ihnen jederzeit einen Überblick über Ihre Projekte. Die umfangreichen Tools von Microsoft Project Standard 2016 unterstützen Sie zuverlässig bei der Planung und Durchführung sämtlicher Projekte und helfen bei der Dokumentation von Projektfortschritten. Analysieren Sie Ressourcen, Terminpläne und Budgets und stellen Sie so ein einfaches und reibungsloses Projektmanagement sicher. Project 2016 Standard bietet Ihnen oder Ihren Projektmanagern vielfältige Möglichkeiten Erfolge zu messen und Projekte in ihrer Gesamtheit im Auge zu behalten.Umfassende Funktionen für zuverlässiges ProjektmanagementPlanen und verwalten Sie Projekte mit Hilfe einfach anzuwendender Funktionen und behalten Sie stets den Überblick über Ressourcen, Kosten und Arbeitsfortschritte.Die neusten Project-Vorlagen aus Office.com können Sie direkt aus Project Standard 2016 heraus aufrufen und so unverzüglich in die Planung Ihres neuen Projekts einsteigen.Die Office-ähnliche Oberfläche von MS Project 2016 Standard bietet eine intuitive Navigation innerhalb des Programms.Die umfassenden Berichterstellungstools, wie beispielsweise Burndown-Berichte oder Ressourcenübersichten,  lassen Sie ohne großen Aufwand den Projektfortschritt messen und erlauben eine zuverlässige Überprüfung der Ressourcenzuteilung.Zusammenhänge von Vorgängen können in Project Standard 2016 ganz einfach durch den Vorgangspfad im Gantt-Diagramm angezeigt werden, so dass Sie genau sehen können, welche Vorgänge ihr Projekt vorantreiben.In der Zeitachsenansicht können Sie mehrere Zeitachsen nebeneinander stellen und diese grafisch aufarbeiten. Präsentationen über den Projektverlauf sind zu jederzeit schnell erstellt.Ohne Qualitätsverlust lassen sich Elemente aus Microsoft Project Standard 2016 in alle anderen Office Anwendungen einfügen und dort bearbeiten. So haben Sie Ihre Daten schnell griffbereit und können sie für PowerPoint Präsentationen verwenden oder auch in Word Dokumente einfügen.Den Überblick über Projekte behaltenMicrosoft Project Standard 2016 bietet Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten um Ihre Projekte effizient zu planen und zu verwalten. Organisieren Sie Ihre Projekte detailgenau und behalten Sie stets den Überblick über Zeitpläne und Ressourcenverteilung. Mit den neusten Project-Vorlagen, die Sie direkt aus Project 2016 Standard heraus über Office.com abrufen können, finden Sie einen schnellen Einstieg in die Erstellung von Projektplänen. Die verbesserte grafische Oberfläche, die an Office 2016 angelehnt ist, ermöglicht eine schnelle Orientierung innerhalb des Programms. Fassen Sie in MS Project Standard 2016 alle täglichen Arbeiten, wichtige Details, Projektvorgänge und mehrere Zeitachsen auf der funktionalen Oberfläche zusammen und überschauen Sie so stets alle Kennzahlen mit nur einem Blick. Der im Gantt-Diagramm hervorgehobene Vorgangspfad, zeigt Ihnen die Zusammenhänge Ihrer Vorgänge. Dadurch zeigt Ihnen Microsoft Project 2016 Standard, welche Vorgänge am wichtigsten für einen erfolgreichen Projektabschluss sind.Projektfortschritte messen und Erfolge sicherstellenIn Microsoft Project Standard 2016 haben Sie permanent die Möglichkeit den Fortschritt Ihrer Projekte zu erfassen. Verschiedenen Messgrößen lassen genau erkennen, welche Vorgänge für das Erreichen den Projektziels essentiell sind. Erstellen Sie mit Project 2016 Standard regelmäßig aussagekräftige Präsentationen und gewähren Sie Ihrem Projektteam oder dem Vorstand Einblicke in die Vorgangsplanung, die Ressourcenzuteilung, die Wirtschaftlichkeit und andere wichtige Bestandteile des Projekts. Die Projektmanagement-Software hilft Ihnen dabei, alle Kennzahlen Ihres Projekts in einer Zeitachsenansicht grafisch darzustellen. Messen Sie Fortschritte an Hand von vorgefertigten Berichten, wie beispielsweise Burndown-Berichten oder Ressourcenübersichten, und teilen Sie diese unkompliziert über MS Project Standard 2016 mit dem gesamten Team. So sind Sie in der Lage gemeinsam schnelle Ergebnisse zu erzielen und bestmöglich auf etwaige Probleme zu reagieren.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Keyauf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren,

11,30 €*
Microsoft Project 2016 Professional ( ESD )
Project Standard 2016, ESDProject Standard 2016 gibt Ihnen jederzeit einen Überblick über Ihre Projekte. Die umfangreichen Tools von Microsoft Project Standard 2016 unterstützen Sie zuverlässig bei der Planung und Durchführung sämtlicher Projekte und helfen bei der Dokumentation von Projektfortschritten. Analysieren Sie Ressourcen, Terminpläne und Budgets und stellen Sie so ein einfaches und reibungsloses Projektmanagement sicher. Project 2016 Standard bietet Ihnen oder Ihren Projektmanagern vielfältige Möglichkeiten Erfolge zu messen und Projekte in ihrer Gesamtheit im Auge zu behalten.Umfassende Funktionen für zuverlässiges ProjektmanagementPlanen und verwalten Sie Projekte mit Hilfe einfach anzuwendender Funktionen und behalten Sie stets den Überblick über Ressourcen, Kosten und Arbeitsfortschritte.Die neusten Project-Vorlagen aus Office.com können Sie direkt aus Project Standard 2016 heraus aufrufen und so unverzüglich in die Planung Ihres neuen Projekts einsteigen.Die Office-ähnliche Oberfläche von MS Project 2016 Standard bietet eine intuitive Navigation innerhalb des Programms.Die umfassenden Berichterstellungstools, wie beispielsweise Burndown-Berichte oder Ressourcenübersichten,  lassen Sie ohne großen Aufwand den Projektfortschritt messen und erlauben eine zuverlässige Überprüfung der Ressourcenzuteilung.Zusammenhänge von Vorgängen können in Project Standard 2016 ganz einfach durch den Vorgangspfad im Gantt-Diagramm angezeigt werden, so dass Sie genau sehen können, welche Vorgänge ihr Projekt vorantreiben.In der Zeitachsenansicht können Sie mehrere Zeitachsen nebeneinander stellen und diese grafisch aufarbeiten. Präsentationen über den Projektverlauf sind zu jederzeit schnell erstellt.Ohne Qualitätsverlust lassen sich Elemente aus Microsoft Project Standard 2016 in alle anderen Office Anwendungen einfügen und dort bearbeiten. So haben Sie Ihre Daten schnell griffbereit und können sie für PowerPoint Präsentationen verwenden oder auch in Word Dokumente einfügen.Den Überblick über Projekte behaltenMicrosoft Project Standard 2016 bietet Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten um Ihre Projekte effizient zu planen und zu verwalten. Organisieren Sie Ihre Projekte detailgenau und behalten Sie stets den Überblick über Zeitpläne und Ressourcenverteilung. Mit den neusten Project-Vorlagen, die Sie direkt aus Project 2016 Standard heraus über Office.com abrufen können, finden Sie einen schnellen Einstieg in die Erstellung von Projektplänen. Die verbesserte grafische Oberfläche, die an Office 2016 angelehnt ist, ermöglicht eine schnelle Orientierung innerhalb des Programms. Fassen Sie in MS Project Standard 2016 alle täglichen Arbeiten, wichtige Details, Projektvorgänge und mehrere Zeitachsen auf der funktionalen Oberfläche zusammen und überschauen Sie so stets alle Kennzahlen mit nur einem Blick. Der im Gantt-Diagramm hervorgehobene Vorgangspfad, zeigt Ihnen die Zusammenhänge Ihrer Vorgänge. Dadurch zeigt Ihnen Microsoft Project 2016 Standard, welche Vorgänge am wichtigsten für einen erfolgreichen Projektabschluss sind.Projektfortschritte messen und Erfolge sicherstellenIn Microsoft Project Standard 2016 haben Sie permanent die Möglichkeit den Fortschritt Ihrer Projekte zu erfassen. Verschiedenen Messgrößen lassen genau erkennen, welche Vorgänge für das Erreichen den Projektziels essentiell sind. Erstellen Sie mit Project 2016 Standard regelmäßig aussagekräftige Präsentationen und gewähren Sie Ihrem Projektteam oder dem Vorstand Einblicke in die Vorgangsplanung, die Ressourcenzuteilung, die Wirtschaftlichkeit und andere wichtige Bestandteile des Projekts. Die Projektmanagement-Software hilft Ihnen dabei, alle Kennzahlen Ihres Projekts in einer Zeitachsenansicht grafisch darzustellen. Messen Sie Fortschritte an Hand von vorgefertigten Berichten, wie beispielsweise Burndown-Berichten oder Ressourcenübersichten, und teilen Sie diese unkompliziert über MS Project Standard 2016 mit dem gesamten Team. So sind Sie in der Lage gemeinsam schnelle Ergebnisse zu erzielen und bestmöglich auf etwaige Probleme zu reagieren.Urteile:Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mitseiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktesprofitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbarund deswegen grundsätzlich unwirksam.Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatzund darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt.Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11) ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen.Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden,neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Keyauf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren,

10,48 €*
Microsoft Project 2019 Professional, ESD
Microsoft Project 2019 Professional: Das gesamte Projektmanagement mit einer Software-Lösung erledigen Microsoft Project 2019 Professional bietet Projektmanagern einen bislang unbekannten Komfort. Die gesamte Verwaltung eines Vorhabens kann über die Software-Lösung abgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Projekt ist. Das Programm-Bündel eignet sich deshalb für Freiberufler, Selbständige und kleine Firmen ebenso wie für mittlere und große Unternehmen. Project Professional 2019 ist dabei so aufgebaut, dass es ideal mit der vorhandenen IT-Infrastruktur zusammenarbeitet.

13,88 €*
Microsoft Project Professional 2021
Microsoft Project 2021 Professional: Das gesamte Projektmanagement mit einer Software-Lösung erledigen Microsoft Project 2021 Professional bietet Projektmanagern einen bislang unbekannten Komfort. Die gesamte Verwaltung eines Vorhabens kann über die Software-Lösung abgewickelt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß das Projekt ist. Das Programm-Bündel eignet sich deshalb für Freiberufler, Selbständige und kleine Firmen ebenso wie für mittlere und große Unternehmen. Project Professional 2019 ist dabei so aufgebaut, dass es ideal mit der vorhandenen IT-Infrastruktur zusammenarbeitet.

7,69 €*
Microsoft Visio 2019, ESD
Microsoft Visio 2019 Standard: Optimierungen, die Sinn ergeben Microsoft Visio 2019 Standard ist die neueste Version der bekannten Office-Lösung für Visualisierungen. Sie richtet sich an private Anwender, Freiberufler, Selbstständige sowie kleine Unternehmen. Visio Standard 2019 wurde von seinen Entwicklern im Vergleich mit älteren Versionen mit einigen Verbesserungen ausgestattet, die großen Sinn ergeben. Ein Kauf lohnt sich deshalb nicht nur für solche Interessenten, die noch überhaupt keine Visio-Lizenz besitzen. Der Erwerb ist ebenfalls für Nutzer älterer Varianten sinnvoll – zumindest, solange sie mit Windows 10 arbeiten. Mit welchen Betriebssystemen ist diese Softwarelösung kompatibel? Bitte beachten Sie vor dem Visio Standard 2019 Download, dass diese Softwarelösung ausschließlich mit Windows 10 kompatibel ist und keinem sonstigen Betriebssystem. Dies liegt an dem „click and run“-Feature. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, das Programm durch den MSI Installer einzurichten. Sie können es nach dem Herunterladen direkt nutzen. Allerdings unterstützt nur Windows 10 „click and run“. Wenn Sie mit einem älteren Betriebssystem arbeiten und nicht ein Upgrade machen möchten, müssen Sie sich für eine ältere Visio-Version entscheiden. Was kann ich mit Microsoft Visio 2019 Standard visualisieren? Das Programm kommt mit zahlreichen Vorlagen für Diagramme und Formen. Visualisierungen für Prozesse, Projekte, Grundrisse, Konstruktionspläne und Handlungsabläufe sind auf diese Weise möglich. Dadurch, dass Visio Standard 2019 auf die vertraute Office-Oberfläche vertraut, finden sich auch Erstanwender sofort zurecht. Mit wenigen Klicks können aussagekräftige Grafiken erstellt werden. Diese lassen sich übrigens nahtlos in andere Office-Apps wie beispielsweise PowerPoint oder Word einbinden. Sie können zudem Excel als Datenspeicher für die Visualisierung nutzen. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)  ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch  einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen. Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz von Microsoft. Die von uns angebotene „Ware“ . Es handelt sich um Aktivierungsschlüssel, welche ursprünglich von den jeweiligen Inhabern an einen Ersterwerber ausgeliefert worden sind. Deren Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt.

14,65 €*
Microsoft Visual Studio 2019 Professional
Allgemeines Serie Microsoft Visual Studio 2019 Version Vollversion Plattformen Windows, Windows Server unterstützte Programmiersprachen C++, C, JavaScript, Java, CSharp, Python, HTML, CSS, Node.js, Kotlin Distributionsform Download Medientyp ohne Datenträger Sprache Multilingual Lizenzinformationen Lizenzart Einzelplatz Anzahl User 1 Minimale Systemanforderung minimaler Prozessor Single-Core minimaler Prozessortakt 1,8 GHz minimaler Arbeitsspeicher 2 GB minimaler Festplattenspeicher 50 MB minimale Display-Auflösung 1.280 x 720 px Empfohlene Systemanforderung empfohlener Prozessor Quad-Core empfohlener Arbeitsspeicher 8 GB empfohlener Festplattenspeicher 210 GB Visual Studio Professional 2019 richtet sich an anspruchsvolle Programmierer und kleinere bis mittlere Entwickler-Teams. Enthalten sind unter anderem die IDE, Xamarin, CodeLens.Visual Studio 2019 Professional gibt es als Kauflizenz (Einmalkauf) oder als Abonnement mit MSDN Subscription zur lokalen Installation (Standard-Abonnement) oder aus der Azure Cloud (Cloud-Abonnement). Abonnement-Lizenzen mit MSDN Subscription enthalten zusätzlich den Azure DevOps Server (TFS) inklusive einer CAL, sowie Azure DevOps Basisfunktionen. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)  ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch  einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx) Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/) Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz von Microsoft. Die von uns angebotene „Ware“ . Es handelt sich um Aktivierungsschlüssel, welche ursprünglich von den jeweiligen Inhabern an einen Ersterwerber ausgeliefert worden sind. Deren Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt.

23,50 €*
Microsoft Visual Studio 2019 Professional, ESD
Microsoft Visual Studio 2019 Professional, ESD Allgemeines Serie Microsoft Visual Studio 2019 Version Vollversion Plattformen Windows, Windows Server unterstützte Programmiersprachen C++, C, JavaScript, Java, CSharp, Python, HTML, CSS, Node.js, Kotlin Distributionsform Download Medientyp ohne Datenträger Sprache Multilingual Lizenzinformationen Lizenzart Einzelplatz Anzahl User 1 Minimale Systemanforderung minimaler Prozessor Single-Core minimaler Prozessortakt 1,8 GHz minimaler Arbeitsspeicher 2 GB minimaler Festplattenspeicher 50 MB minimale Display-Auflösung 1.280 x 720 px Empfohlene Systemanforderung empfohlener Prozessor Quad-Core empfohlener Arbeitsspeicher 8 GB empfohlener Festplattenspeicher 210 GB Visual Studio Professional 2019 richtet sich an anspruchsvolle Programmierer und kleinere bis mittlere Entwickler-Teams. Enthalten sind unter anderem die IDE, Xamarin, CodeLens.Visual Studio 2019 Professional gibt es als Kauflizenz (Einmalkauf) oder als Abonnement mit MSDN Subscription zur lokalen Installation (Standard-Abonnement) oder aus der Azure Cloud (Cloud-Abonnement). Abonnement-Lizenzen mit MSDN Subscription enthalten zusätzlich den Azure DevOps Server (TFS) inklusive einer CAL, sowie Azure DevOps Basisfunktionen. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)  ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch  einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx) Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/) Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. Voraussetzung zur Verwendung dieses Produktschlüssels ist eine gültige Lizenz von Microsoft. Die von uns angebotene „Ware“ . Es handelt sich um Aktivierungsschlüssel, welche ursprünglich von den jeweiligen Inhabern an einen Ersterwerber ausgeliefert worden sind. Deren Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung unterliegt.

23,45 €*
Microsoft Visual Studio 2019 Professional, ESD Download
Microsoft Visual Studio 2019 Professional, ESD Download Allgemeines Serie Microsoft Visual Studio 2019 Version Vollversion Plattformen Windows, Windows Server unterstützte Programmiersprachen C++, C, JavaScript, Java, CSharp, Python, HTML, CSS, Node.js, Kotlin Distributionsform Download Medientyp ohne Datenträger Sprache Multilingual Lizenzinformationen Lizenzart Einzelplatz Anzahl User 1 Minimale Systemanforderung minimaler Prozessor Single-Core minimaler Prozessortakt 1,8 GHz minimaler Arbeitsspeicher 2 GB minimaler Festplattenspeicher 50 MB minimale Display-Auflösung 1.280 x 720 px Empfohlene Systemanforderung empfohlener Prozessor Quad-Core empfohlener Arbeitsspeicher 8 GB empfohlener Festplattenspeicher 210 GB Visual Studio Professional 2019 richtet sich an anspruchsvolle Programmierer und kleinere bis mittlere Entwickler-Teams. Enthalten sind unter anderem die IDE, Xamarin, CodeLens.Visual Studio 2019 Professional gibt es als Kauflizenz (Einmalkauf) oder als Abonnement mit MSDN Subscription zur lokalen Installation (Standard-Abonnement) oder aus der Azure Cloud (Cloud-Abonnement). Abonnement-Lizenzen mit MSDN Subscription enthalten zusätzlich den Azure DevOps Server (TFS) inklusive einer CAL, sowie Azure DevOps Basisfunktionen. Urteile: Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam. Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Bundesgerichtshof (BGH): Aufsplittung von Volumenlizenzen ist rechtmäßig (11.12.2014, Quelle: usedsoft.com/de/) Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die letzten rechtlichen Unsicherheiten im Software-Gebrauchtmarkt beseitigt. Im Rechtsstreit zwischen usedSoft und Adobe hat das höchste deutsche Zivilgericht in letzter Instanz usedSoft in allen Punkten Recht gegeben.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte 2012 (Az. 11 U 68/11)  ein Urteil gefällt, das den Software-Gebrauchthandel auf Grundlage der EuGH-Entscheidung weitreichend liberalisierte. Das OLG hatte u.a. entschieden, dass über Volumenverträge erworbene Lizenzen auch  einzeln weiterverkauft werden dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Adobe beim BGH Revision eingelegt. Diese Revision wies der Bundesgerichtshof heute vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit ist das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt. Alle für den Software-Gebrauchtmarkt relevanten Rechtsfragen sind nun von höchstrichterlicher Seite abschließend beantwortet.Im Einzelnen hat der BGH analog zum EuGH-Urteil entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und hat genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt „erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat. Ein Hersteller hat demnach keinen Einfluss mehr darauf, was anschließend mit diesem Produkt geschieht. Der neue Eigentümer kann es also frei weiterverkaufen. Der EuGH hatte dazu in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 erklärt: „Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu installiert werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, Siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx) Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/) Weiterer Hinweis: Microsoft Produkte (Microsoft Office, Microsoft Windows etc.) sind Marken der Microsoft Corporation. Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie hier lediglich einen Produktschlüssel zum Aktivieren der Software erwerben, was nicht impliziert, dass dies eine gültige Lizenz ist. 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