Microsoft Office 2016 Home and Business DE (Win) (ESD)

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Produktnummer: ESD-0040
Produktinformationen " Microsoft Office 2016 Home and Business DE (Win) (ESD)"
Microsoft Office 2016 Home and Business - Produktbeschreibung

Mit Microsoft Office Home and Business 2016 verfügdie perfekte Grundlage um sämtliche Büroarbeiten schnell und professionell zu erledigen. Sie erhalten die beliebten Office Anwendungen Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook in der neusten Version. Egal ob Sie Serienbriefe erstellen, Präsentationen entwerfen, Emails verwalten oder Termine im Blick behalten wollen, Office 2016 Home and Business wird Sie dabei effizient unterstützen.

Im Zentrum von Office Home and Business 2016 steht dabei die Vernetzung der Anwender mittels Cloud Service. Dateien können von überall abgerufen, bearbeitet und geteilt werden. Die Office Anwendungen selbst sind darauf abgestimmt Sie bei der täglichen Arbeit bestmöglich zu unterstützen. Dies geschieht zum Beispiel durch effizientere Bearbeitungsmöglichkeiten und durch eine ausgefeilte Hilfefunktion. Auf den ersten Blick haben sich die einzelnen Programme zwar wenig verändert, dennoch sind einige neue Funktionen hinzugefügt worden.

Neue Features in Office Home & Business 2016

Mit der Cloud vernetzen Sie sich mit anderen Nutzern, können gemeinsam auf Dateien zugreifen und sind räumlich flexibel. Office Online synchronisiert sich mit dem OneDrive-Konto, so können Sie von überall Ihre Fotos, Dokumente und andere Dateien einsehen und bearbeiten. Die Echtzeit-Vernetzung ermöglicht gleichzeitiges bearbeiten von Dokumenten. Mit den neuen Vorlagen von Word und Excel sowie den neuen PowerPoint-Vorlagen im Breitbildformat können Sie Ideen noch ansprechender präsentieren. In Excel mit nur einem Klick Trendberechnungen und Zeitreihenanalysen anstoßen. „Clutter“ sorgt dafür, dass Ihr Outlook Postfach immer aufgeräumt ist. Der „Tell Me“ Such-Assistent hilft Ihnen Funktionen innerhalb der Programme schneller zu finden. Die einzelnen Programme sind lernfähig und analysieren Ihre Arbeitsweise anhand von regelmäßig wiederkehrenden Mustern. „Insights“ ist mit der Microsoft Suchmaschine Bing verknüpft und bietet die Möglichkeit Kontext-Informationen (z.B. Fotos, Wikipedia-Einträge) direkt aus der Office-Anwendung heraus zu suchen. Augenschonendes Arbeiten ermöglichen die neuen, dunkleren Bildschirmhintergründe im „Black Theme“.

Arbeiten in der Cloud OneDrive

Ein Schwerpunkt von Microsoft Office Home and Business 2016 liegt auf der Nutzung des Cloud Services OneDrive. Ihnen stehen 5 GB Speicherplatz zur Verfügung, die Sie nach Belieben mit Fotos, Dokumenten, Musik und anderen Dateien füllen können. Durch den vereinfachten Zugriff auf Ihre Daten, können sie diese von nahezu überall öffnen und bearbeiten. Das macht Sie mobil und flexibel. Außerdem können Sie über die Cloud Inhalte für Freunden und Kollegen freigeben. Dies ermöglicht ein gemeinsames Arbeiten an Projekten. Durch die Echtzeit-Vernetzung können Sie dabei genau verfolgen, was gerade an welchem Dokument verändert wird.  

Rechtliches:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.

Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt. Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“ Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.

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