Microsoft Windows Server 2022 Standard ( ESD )

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Produktnummer: SW10415
Produktinformationen "Microsoft Windows Server 2022 Standard ( ESD )"
Windows Server 2022 ( ESD )

Der Windows Server 2022 Standard Key geht mit einer Vielzahl an Neuerungen und Verbesserungen einher. Als hervorstechende Features sind Sicherheitsverbesserungen, Storage-Optimierungen für Storage Spaces Direct (Azure Stack HCI), Azure-Hybridfunktionen, die Nested-Virtualisierung von AMD-Prozessoren und die Einführung von Microsoft Edge als Browser zu nennen. Die neueste Version des Verschlüsselungsprotokolls zur sicheren Datenübertragung im Internet ist Transport Layer Security (TLS) 1.3. Es gewährleistet einen sicheren Kommunikationskanal zwischen zwei Endpunkten durch Verschlüsselung. Durch die inhärente Aktivierung von HTPPS und TLS 1.3 auf Windows Server 2022 wird nun sichergestellt, dass die Daten von Clients, die mit dem Server verbunden sind, stets geschützt sind. In Windows Server 2022 gibt es verschiedene Plattformverbesserungen für Windows-Container. Eine der großen Verbesserungen besteht darin, dass die Imagegröße des Windows-Containers um bis zu 40 Prozent reduziert wird. Dies führt im Wesentlichen zu einer schnelleren Startzeit und einer besseren Gesamtleistung.
Produktart    Software
Hersteller    Microsoft
Marke    Microsoft
Lizenz    Lizenzprogramme
Softwaretyp    Lizenz
Anzahl - CPU    16
Bezeichnung only (Export)    Windows Server 2022 Standard
Einsatzbereich - Server   
Internet - Internet Registrierung erforderlich   
Internet - benötigt Internetverbindung   
Sprache - Deutsch  

Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.


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