Microsoft Windows Server 2022 Datacenter
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Windows Server 2022 Datacenter – das Serverbetriebssystem mit unlimitierten Virtualisierungsrechten
Das Serverbetriebssystem Windows Server 2022 Datacenter ist die ideale Lösung für Unternehmen, die hohe Anforderungen an die IT-Workloads stellen und zudem mit einer großen Anzahl von virtuellen Systemen arbeiten. Die Windows Server 2022 Datacenter Lizenz eröffnet in mehreren Bereichen unbegrenzte Möglichkeiten. Wenn Sie Windows Server 2022 Datacenter kaufen, profitieren Sie von unlimitiert erstellbaren Windows Server-Containern und Virtual OSE/Hyper-V-isolierten Containern. Virtuelle Windows Server Maschinen können Sie nach Ihren Bedürfnissen und in beliebiger Anzahl nutzen. Auch bei den RRAS-Verbindungen bestehen keine hinderlichen Limitierungen. Die Verwaltung von Rechten und Ressourcen gestaltet sich dank der benutzerfreundlichen Oberfläche äußerst intuitiv. Im Vergleich zu Windows Server 2022 Standard wartet die Datacenter-Edition mit zusätzlichen Features auf, die die Produktivität von Unternehmen deutlich erhöhen. Hierzu zählen Storage Spaces Direct (S2D), zählen softwaredefinierte Netzwerke (SDN) und die automatische Aktivierung virtueller Computer (AVMA). Um Benutzer und Endgeräte zu einem Serverzugriff zu berechtigen, werden separate Zugriffslizenzen (Client Access Licences, kurz CALs) benötigt.
- Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Urteile:
Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software
(§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Darauf aufbauend hat der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Grundsatzurteil vom 6. Juli 2000 entschieden, dass das betreffende
Programmexemplar „für jede Weiterverbreitung frei“ ist, nachdem der Hersteller es erstmalig mit
seiner Zustimmung veräußert hat. Der Hersteller kann also nur einmal vom Verkauf seines Produktes
profitieren. Vertragsklauseln, mit denen die Software-Hersteller den Handel mit gebrauchten
Software-Lizenzen einschränken wollen, sind mit dem Grundgedanken
des Erschöpfungsgrundsatzes und der BGH-Rechtsprechung nicht vereinbar
und deswegen grundsätzlich unwirksam.
Dies hat der EuGH u.a. in einem Urteil am 3. Juli 2012 bestätigt.
Auch jede einzelne Software-Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz
und darf deshalb einzeln weiterverkauft werden. Das Landgericht München I entschied in seinem rechtskräftigen
Urteil mit Urteilsbegründung vom April 2008 (Aktenzeichen 30 O 8684/07), „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung
einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren,
auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist.“
Dabei handelt es sich um keine Lizenz, sondern im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software.
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