Microsoft Windows 11 Pro DE
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Produktinformationen " Microsoft Windows 11 Pro DE "
Effiziente BitLocker-Geräteverschlüsselung
Snap-Layouts-Funktion für eine komfortable Fensteranordnung
Auto HDR für eine bessere Grafik bei Spielen
Zahlreiche Widgets für jeden Bedarf
Unterstützung für Azure Active Directory
Erweitertes Multi-Fenster-Management
Inklusive Microsoft Store für Unternehmen
Windows Defender Application Guard (WDAG)
Minimale Systemanforderungen:
Prozessor: 1 Gigahertz (GHz) oder schneller mit 2 oder mehr Kernen auf einem kompatiblen 64-Bit-Prozessor oder SoC (System on a Chip).
Arbeitsspeicher: 4 GB RAM
Speicherplatz: 64 GB oder größeres Speichergerät
Grafikkarte: Kompatible mit DirectX 12 oder höher mit WDDM 2.0 Treiber.
Auflösung anzeigen: Hochauflösendes Display (720p) mit einer Diagonale von mehr als 9-Zoll, 8 Bit pro Farbkanal
Internetverbindung und Microsoft-Konto
Grundsätzlich gilt:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000
I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH),
dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware
gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Rechtliches:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und
DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen
Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil
des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im
Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der
Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt
werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR
2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter
OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom
Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage
wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der
jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.
Wichtiger Hinweis: Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur
einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt,
solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu
formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen
an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key
weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den
Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft
Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/dede/useterms
Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben,
auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.
Rechtliches:
Mit Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 hat der Bundesgerichtshof entschieden,
dass der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen auch ohne zugehörige
Hardware erlaubt ist. Daher dürfen Sie diese Version in Ländern der EU
(Europäische Union) auf jedem beliebigen Rechner einsetzen. Das Landgericht
Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der
Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA)
zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: “Die Seriennummer an sich ist
markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch
die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante
Zertifizierungsfunktion”. Hinsichtlich der Nutzung in Ländern außerhalb der EU
beachten Sie bitte die Microsoft-Lizenzbestimmungen.
Sie erhalten einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich um einen
Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung
und/oder Überschrift mit OEM gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende
Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten,
Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt
oder unbrauchbar gemacht.
Wenn der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren.
Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer "erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms. Der Verkauf von OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig.
Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und das Sie keinen Support durch Microsoft erhalten.
Wichtiger Hinweis zu Microsoft Lizenzbestimmungen:
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe
auch Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/dede/useterms Dort
können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen,
und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.
Hinweis
zur Verfügbarkeit:
falls der Artikel kurzzeitig nicht vorrätig sein sollte, erhalten Sie eine
höherwertige Version ohne Mehrkosten.
Die Vorteile sind:
- sofort verfügbar
- zusätzliche Programme zum angegebenen Preis.
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4 Bewertungen
8. Dezember 2023 20:05
Funktioniert ohne Probleme & Schnelle Lieferung!
Hat alles bestens Funktioniert, Key kam in dem Moment in dem ich via Paypal Bezahlt habe. Aktivierung hat direkt funktioniert :) Shop kann ich nur weiter empfehlen!
20. Juli 2023 08:55
Alles super!
Programme für kleines Geld und hervorragender, schneller Service.
3. März 2023 12:16
Hat alles geklappt!
Habe den Key sofort erhalten und er hat direkt funktioniert.
26. Juli 2022 15:20
Schnelle Lieferung - Alles TOP!
Bestellt - Geliefert - Funktioniert - TOP Kann man empfehlen.