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Microsoft Windows 11 Enterprise

Produktinformationen "Microsoft Windows 11 Enterprise"

Windows 11 Enterprise ist das ideale Betriebssystem für Unternehmen und professionelle Anwender, die beispielsweise intensiv spielen oder über eine große Computererfahrung verfügen. Wenn Sie Windows 11 Enterprise kaufen, erhalten Sie eine Software, die HDTV sowie das Abspielen und Schreiben von DVDs unterstützt und den Windows Media Player sowie das Windows Media Center enthält. Der Arbeitsspeicher ist auf 192 GB limitiert. Zudem unterstützt die Version Windows Server Domains. Im speziellen XP-Modus können Sie zahlreiche Windows-XP-Programme ausführen und verwenden, die sonst unter Win 11 nicht laufen würden. Zahlreiche Spiele sorgen für den Unterhaltungsfaktor.

  • sicheres Verbinden mit Firmennetzwerken
  • Navigationsfunktionen wie Shake, Sprunglisten und Snap
  • Designs und Taskleistenprogramme ändern
  • einfaches Erstellen und Anbinden von Netzwerken
  • Anschauen, Anhalten, Zurückspulen und Aufzeichnen von Fernsehsendungen mit Windows Media Center
  • schneller Zugriff auf Lieblingsbilder, Songs, Websites und Dokumente
  • Miniaturansichtenvorschau, einfacher erkennbare Symbole und neue Möglichkeiten der Personalisierung
  • schnelleres Wiederherstellen aus dem Energiesparmodus
  • schnelleres Erkennen von USB-Geräten
  • Windows XP-Modus

    Rechtliches: Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist. Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und Daten sind urheberrechtlich geschützt.

    Wichtiger Hinweis: Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)

    Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).

    Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/dede/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.


Rechtliche Hinnweise "Microsoft Windows 11 Enterprise"

Rechtlicher Hinweis zum Produktschlüssel (Product Key)

Rechtslage in der EU:

Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 (Az. I ZR 244/97) ist der Verkauf von OEM- und DSP-Versionen auch ohne zugehörige Hardware innerhalb der Europäischen Union rechtlich zulässig.
Ebenso hat das Landgericht Frankfurt am 18.06.2014 (Az. 2-06 O 469/13) entschieden, dass auch die Weitergabe eines reinen Produktschlüssels (Seriennummer) ohne Echtheitszertifikat (COA) rechtlich zulässig ist.
Auf Seite 15 des Urteils heißt es:

„Die Seriennummer an sich ist markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden; erst durch die Beifügung des COA entsteht die markenrechtlich relevante Zertifizierungsfunktion.“

Bitte beachten Sie: Die Nutzung außerhalb der EU unterliegt gegebenenfalls den jeweiligen nationalen Lizenzbestimmungen von Microsoft.


Microsoft-Lizenzbedingungen – wichtige Hinweise:

  • Der erworbene Produktschlüssel ist für die einmalige Aktivierung auf einem Gerät vorgesehen.

  • Die Nutzungsdauer ist unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird.

  • Bei einer Neuinstallation, Formatierung oder wesentlichen Hardwareänderung (z. B. Mainboard-Tausch) kann die Reaktivierung fehlschlagen – hierfür übernehmen wir keine Garantie.

  • Eine Aktivierung auf mehreren Geräten ist laut Microsoft-Lizenzbedingungen untersagt.
    ➜ Siehe Microsoft-Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen finden Sie in der
👉 Microsoft-Datenschutzerklärung
👉 Microsoft-Lizenzbedingungen für Endnutzer (EULA)


Hinweis zur Produktverfügbarkeit:

Sollte der bestellte Artikel vorübergehend nicht vorrätig sein, erhalten Sie eine höherwertige Version ohne Aufpreis.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sofortige Lieferung des Produktschlüssels per E-Mail

  • Zusätzliche Programme im Lieferumfang – ohne Aufpreis

  • Rechtssicherer Erwerb innerhalb der EU


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